Kreisverwaltung Germersheim

Landrat Dr. Fritz Brechtel

            Wörth, 3.11.2020

Luitpoldplatz 1

76726 Germersheim

                                                                                                                     

                                                                                                                      Z.K.: Präsident PfHV, Ulf Meyhöfer
                                                                                                                              Bürgermeister Stadt Wörth, Dr. Nitsche

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Brechtel,

in Bezug auf die aktuelle Allgemeinverfügung vom 23.10.2020 und neuen Einschränkungen möchte ich Ihnen einige Punkte mitteilen. Auch wenn diese bereits durch neue, bundes- und landesweite Beschlüsse, An- und Verordnungen überholt sind, hoffen wir als Verein, dass diese Punkte bei den nächsten Verordnungen berücksichtigt werden können.

Zunächst möchte ich betonen, dass wir alle Regeln und Verordnungen des Landes, des Landkreises und der Stadt Wörth bei der Ausübung unseres Handballsports beachten und die Leistungen der Verwaltungen wertschätzen.

Mit Verlautbarung der Allgemeinverfügung vom 23.10. haben wir sofort alle Hallentrainingseinheiten in städtischen und kreiseigenen Hallen abgesagt. Das ist für uns ein erneuter sportlicher Lockdown nach fast 6 Monaten (verständlicher) Zwangspause.

Handballtraining macht unter diesen Einschränkungen (max. 5 Personen in einer Halle, eine Person pro Umkleide) keinen Sinn, jedenfalls nicht im Amateursport und mit Kindern bzw. Jugendlichen. Eine Mannschaft besteht im Regelfall aus 12 – 16 Personen, im Kinderbereich bis 20 oder 30.

Die Beschränkung auf feste Trainingsgruppen mit 5 Personen lässt auch kein effektives (im oder vor dem Saisonbetrieb) Kleingruppentraining zu.  Ich setzte dabei bei 4 + 1 Trainer, dass der Trainer (Infektionsträger) die feste Gruppe nicht verlassen oder wechseln darf. Eine spielfähige Mannschaft besteht in unserem Sport jedoch aus mindestens 7 Spielern und Trainer.

In den Hallen mit mehr als 1.500 qm Fläche sind 5 Personen zugelassen, wohingegen Veranstaltungen mit 75 (50) in öffentlichen geschlossenen Räumen aber erlaubt sind bzw. waren.  Auch der Schulsport ist in der Verfügung vom 23.10. weiterhin erlaubt, obwohl auch dort die SchülerInnen aus 25-30 unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen und häufig auch klassenübergreifend unterrichtet werden. Die Kinder sind während der Schulzeit mit Mitschülern zusammen, dürfen ihre Pausen, Unterricht, Bustranfers und Schulsport miteinander verbringen, aber mittags nicht mit teilweise den gleichen Kindern bei uns trainieren. Das ist logischerweise schlecht für uns zu kommunizieren und sowohl Spielern als auch Eltern begreiflich zu machen.

Duschen und Umkleiden sind nur einzeln zu betreten. Uns ist nicht klar, in welchen Räumlichkeiten diese überhaupt einzeln getrennt sind, außer vielleicht in Schwimmbädern. Diese Einschränkung ist daher für alle

Sportarten ein Ausschlusskriterium. Aus hygienischer und gesundheitlicher Sicht ist nach einem Training, besonders in der Winterzeit, ein nicht-Duschen ein Ding der Unmöglichkeit.

In ihrem Schreiben vom 30.10. betont die Ministerin für Bildung, Fr. Dr. Hubig, zudem, „Kinder und jüngere Jugendliche sind keine Treiber der Pandemie.“. Warum man diese nun ebenfalls vom Sport ausschließt, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Für weitere Gespräche über zukünftige, ab November und danach geltende Beschlüsse, möchten wir Ihnen folgendes vorschlagen:

1) Bei kommenden Verfügungen sollten die individuellen Sportarten und ihre Möglichkeiten zur Umsetzbarkeit von Hygienekonzepten beachtet werden, beispielweise die Mindestteilnehmerzahl, um die Sportart überhaupt ausführen zu können, anstatt Kontaktsport generell auf eine feste Personenanzahl zu beschränken.

Für den Handballsport hieße das eine Erweiterung oder Änderung der Nutzungsbeschränkungen auf 2 x 7 Personen plus Trainer. Somit können wenigstens taktische Mittel besprochen und Abläufe trainiert werden. Beim Großteil der Mannschaften müsste niemand mehr ausgeschlossen werden - besser wieder 20 Personen wie beim ersten Hochlauf.  Der Rückschritt ist zu hart für „Kontaktsportarten“ und deprimierend für alle Beteiligten.

2) Die Umkleiden und Duschen sollten, wie bereits gehabt, auf 10 Personen / Umkleide eingeschränkt werden. Dies ist praktikabel und der Abstand kann in der Kabine eingehalten werden, zumal eh nur 3-6 Duschen gleichzeitig benutzt werden können.

Uns ist das allgemeine Risiko und die Gefahr des Virus bewusst, aber wir verlieren mehr und mehr Kinder und Jugendliche, ja sogar Ehrenamtliche. Das Ehrenamt und der Sport sollten ebenso wie die Schule unter der Einhaltung sinnvoller Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Vereine leben von Mitgliedern und der Ausübung ihres Zwecks. Mitglieder, die durch einen nicht stattfindenden Betrieb „verloren“ gehen, können kaum ersetzt werden. Einem Verein können Finanzhilfen und Zuschüsse im Gegensatz zu Gastronomie oder Geschäften nur sehr bedingt helfen, insofern sie überhaupt in Anspruch genommen werden können. Wir, als Abteilung, können das nicht.

Daher bitte ich Sie die Bedenken und Vorschläge in die weiteren Beratungen mit einzubeziehen.

Mit sportlichen Grüßen

Abteilungsleiter

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.